Hüttenordnung des Bayer. Wald – Vereins
Anspruch auf Schlafplätze
- Mitglieder haben bei der Unterbringung das Vorrecht vor Nichtmitgliedern.
- Schlafplätze für gemeldete Gäste werden in der Regel bis 18 Uhr freigehalten.
- Voranmeldung für Übernachtung ist bis 16 Uhr erforderlich.
Hausordnung
- Ab 22 Uhr ist die Hüttenruhe einzuhalten.
- Schlafräume dürfen mit Ski- und Bergschuhen nicht betreten werden.
- Kochen und Rauchen, sowie der Genuß von alkoholischen Getränken in den Schlafräumen ist nicht gestattet.
- Von Besuchern mitgebrachte Rundfunk- oder mechanische Musikgeräte dürfen weder im Haus noch im Schutzhausbereich benutzt werden.
- Für jede Beschädigung und große Verschmutzung der Hütteneinrichtung hat der Verursacher aufzukommen.
- Lärm, sowie Anstand und Sitte verletzendes Verhalten ist zu unterlassen. Zuwiderhandelnde können vom Schutzhaus verwiesen werden.
Die Hüttenordnung tritt am 01.12.2008 nach Genehmigung durch den Hauptausschuß des Bayer. Wald-Vereins in Kraft.